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Neues E-Auto-Förderprogramm 2026

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.

Was wird gefördert?
► Kauf oder Leasing von Neuwagen, erstmals im Inland zugelassen
► EV, Plug-In-Hybrid 

Wer kann die Förderung beantragen?
► Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei max. 80.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
► Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind nach oben
► Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern bei max. 90.000 EUR zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen

Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung: Diese beträgt 3.000 EUR für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 EUR für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender
Förderung für Familie: pro Kind 500 EUR zusätzlich, max. 1.000 EUR (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt) 
Soziale Staffelung: plus 1.000 EUR bei unter 60.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 EUR bei unter 45.000 EUR zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
► Im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 sind Plug-In-Hybride oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mind. 80km beträgt

Wird es eine Mindesthaltedauer geben?
► Ja, sie beträgt 36 Monate ab Erstzulassung

Was ist bei langen Lieferzeiten? Entfällt die Förderung?
► Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Zulassung, nicht der Bestellzeitpunkt. Bei Anträgen zum Jahresende kann sich die Auszahlung ins nächste Jahr verschieben.

Sie haben noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie unser Team.

Tel.: 08221 - 2520580
E-Mail: info@autohaus-scheel.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch über die offizielle Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

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