EV-Förde­rung

Neues E-Auto-Förder­pro­gramm 2026

Auf diesem Bild ist die soziale Staffelung des E-Auto-Boosters zusehen

Förder­fä­hig sind Fahr­zeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zuge­las­sen werden.

Die Förde­rung kann rück­wir­kend bean­tragt werden. Entschei­dend ist dabei das Datum der Neuzu­las­sung. Eine Antrags­stel­lung ist voraus­sicht­lich ab Mai 2026 möglich.

Was wird geför­dert?

  • Kauf oder Leasing von Neuwa­gen, erst­mals im Inland zuge­las­sen
  • EV, Plug-In-Hybrid 

 

Wer kann die Förde­rung bean­tra­gen?

  • Die fest­ge­legte Einkom­mens­grenze liegt bei max. 80.000 EUR zu versteu­ern­dem Haus­halts­jah­res­ein­kom­men
  • Die Einkom­mens­grenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 EUR je Kind nach oben
  • Sie liegt bei Fami­lien mit zwei oder mehr Kindern bei max. 90.000 EUR zu versteu­ern­dem Haus­halts­jah­res­ein­kom­men

Wie hoch ist die Förde­rung?

  • Basis­för­de­rung: Diese beträgt 3.000 EUR für rein batte­rie­elek­tri­sche Fahr­zeuge und 1.500 EUR für Plug-In-Hybride und Elek­tro­au­tos mit Range-Exten­der
  • Förde­rung für Fami­lie: pro Kind 500 EUR zusätz­lich, max. 1.000 EUR (bis zu 2 Kinder werden berück­sich­tigt) 
  • Soziale Staf­fe­lung: plus 1.000 EUR bei unter 60.000 EUR zu versteu­ern­dem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 EUR bei unter 45.000 EUR zu versteu­ern­dem Haushaltseinkommen/Jahr

 

Welche Fahr­zeuge sind förder­fä­hig?

  • Im Zeit­raum vom 01.01.2026 bis 30.06.2027 sind Plug-In-Hybride oder Fahr­zeuge mit batte­rie­elek­tri­schem Antrieb und Range-Exten­der förder­fä­hig, sofern deren CO₂-Emis­sio­nen einen Wert von 60g CO₂/km (Typge­neh­mi­gungs­wert) nicht über­schrei­ten oder deren elek­tri­sche Reich­weite mind. 80km beträgt

 

Wird es eine Mindest­hal­te­dauer geben?

  • Ja, sie beträgt 36 Monate ab Erst­zu­las­sung

 

Was ist bei langen Liefer­zei­ten? Entfällt die Förde­rung?

  • Entschei­dend für die Förde­rung ist das Datum der Zulas­sung, nicht der Bestell­zeit­punkt. Bei Anträ­gen zum Jahres­ende kann sich die Auszah­lung ins nächste Jahr verschie­ben.
Auf diesem Bild ist die soziale Staffelung des E-Auto-Boosters für vollelektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride zu sehen, die nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt differenziert wird.
Auf diesem Bild ist eine Gruppe von fünf lächelnden Männern in Business-Kleidung vor einer Holzwand zu sehen.

Sie haben noch weitere Fragen? Kontak­tie­ren Sie unser Team.

Tel.: 08221 – 2520580
E-Mail: info@autohaus-scheel.de

Weitere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie auch über die offi­zi­elle Seite des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt, Klima­schutz, Natur­schutz und nukleare Sicher­heit: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

passende Ange­bote

Unsere lager­fahr­zeuge

Servicetermin in Leipheim

Ihr Fahrzeug ist in guten Händen – buchen Sie jetzt bequem online Ihren Servicetermin am Standort Leipheim. Schnell, unkompliziert und ganz nach Ihrem Zeitplan.

Servicetermin in Heidenheim

Ihr Fahrzeug ist in guten Händen – buchen Sie jetzt bequem online Ihren Servicetermin am Standort Heidenheim. Schnell, unkompliziert und ganz nach Ihrem Zeitplan.

Reifen & Räder Samstag

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt für den Reifenwechsel – buchen Sie Ihren Termin für Reifen & Räder bequem online.

Servicetermin in Leipheim

Servicetermin in Heidenheim

Reifen & Räder Samstag